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Dank einiger Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist Photovoltaik wieder interessanter für private Haushalte geworden. Ein Teil der Änderungen trat bereits am 30. Juli 2022 in Kraft, während das EEG 2023 seit Januar 2023 vollständig gilt.
Mit dem novellierten EEG werden private Haushalte nun stärker gefördert, wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien selbst produzieren und verbrauchen. Insbesondere die Förderung von Solaranlagen wurde verbessert. So wurde beispielsweise die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen auf dem Dach von Wohngebäuden angehoben. Auch die Förderung von Photovoltaik-Batteriespeichern wurde ausgeweitet.
Durch die verbesserte Förderung wird die Investition in eine Solaranlage für private Haushalte attraktiver. Zusätzlich kann die Installation von Photovoltaik-Modulen dazu beitragen, die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen zu reduzieren und den eigenen ökologischen Fußabdruck zu verbessern.
Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Vergütungssätze unterscheiden zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese neuen Vergütungssätze gelten auch für neue Anlagen, die 2023 in Betrieb genommen werden.
Insbesondere Anlagen mit Eigenversorgung profitieren von den neuen Vergütungssätzen. Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp beträgt die Vergütung nun 8,2 Cent pro kWh. Für Anlagenteile ab 10 kWp verringert sich die Vergütung auf 7,1 Cent pro kWh.
Die neuen Vergütungssätze machen die Investition in eine Anlage zur Eigenversorgung noch attraktiver. Durch die höhere Vergütung wird die Einspeisung ins Stromnetz weniger relevant, und der selbst produzierte Strom kann besser genutzt werden.
Frank Nothbaum
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